Wann wird gewählt?

Nach längerem Hin und Her steht nun der Termin für die Kommunalwahl 2009 fest. Gewählt wird jetzt am 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien.

Wer von euch nicht sicher ist, wie die Wahl funktioniert, wird hier von uns alle Infos erhalten. Unser Wahlmobilteam ist in Düsseldorf in der Zeit vom 15. Juni bis zum 30. Juni und vom 10. August bis zum 29. August in Düsseldorf unterwegs. Was das Wahlmobil ist und die Termine des Wahlmobils findet ihr unter "Wahlmobil" auf unserer Seite.

Was wird gewählt?

Was in unserer Stadt für ihre Bürger getan wird ist abhängig von den Entscheidungen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. In den 10 Stadtbezirken sind die Bezirksvertretungen nah am Bürger.

In den anderen Städten Nordrhein-Westfalens werden auch Oberbürgermeister oder Bürgermeister neu gewählt. In Düsseldorf haben wir ja unseren Oberbürgermeister Dirk Elbers im August 2008 gewählt. Seine Amtszeit endet erst im Jahr 2014.

das erste mal

Am 30. August ist Kommunalwahl und Du bist an dem Tag 16 Jahre alt und wohnst seit drei Monaten mit Erstwohnsitz in Düsseldorf. Dann darfst Du an diesem Tag bei der Kommunalwahl wählen gehen. „Super“, werden jetzt manche brummen, „ist mir so was von egal…!“ Tja, klingt nach Nichtwähler. „Super“, sagen andere, „Ich wähle die Partei mit der schönsten Vorsitzenden und alles wird gut.“ Alles möglich, alles erlaubt. Wählen zu gehen ist ein Recht. Kann einen niemand zu zwingen, darf einen niemand abhalten. Um aber unser Ziel zu erreichen und den Politikern und Politikerinnen zu zeigen, dass euch unsere Stadt nicht egal ist, solltet ihr von eurem Wahlrecht gebrauch machen.

Also auf geht’s, 22tausend – Unsere Stimmen – Unsere Stadt!

Wer und was wird gewählt?

I. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, bestehend aus 82 Mitgliedern

41 Mitglieder werden direkt gewählt: Aus jeder Partei stellt sich in jedem der 41 Kommunalwahlbezirke der Stadt Düsseldorf ein Kandidat oder eine Kandidatin zur Wahl. Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl und wird Mitglied im Rat.

Die anderen 41 Mitglieder werden über die Stimmenanteile, die die Partei insgesamt in Düsseldorf erreicht hat aus einer Reserveliste gewählt. Jede Partei hat eine solche Reserveliste in der die Kandidaten in einer bestimmten Reihenfolge stehen. Die Sitze werden aus den Reservelisten der Parteien „aufgefüllt“. (Also je mehr Stimmen eine Partei hat (in %) desto mehr Kandidaten dieser Partei kommen in den Rat.). Bei den Kommunalwahlen gibt es keine Sperrklausel wie die sogenannte 5%-Hürde bei Bundestagswahlen.


II. Die Bezirksvertretungen der 10 Düsseldorfer Stadtbezirke, bestehend aus je 19 Kandidaten

Bezirksvertretungen machen „Politik vor Ort“, sie sind also nah an der Bürgerschaft und den Interessen des Stadtbezirks. Je nach Stimmenanteil der jeweiligen Partei rückt eine entsprechende Anzahl von Personen aus den Listen jeder Partei in die Bezirksvertretung ein.

Stimmzetteö

Für die Kommunalwahl, die ja in Düsseldorf aus 2 Wahlen besteht, werden auch 2 Sorten Stimmzettel benötigt, unterschieden nach der jeweils zu wählenden Vertretung.

Die Wählerin bzw. der Wähler bekommt für die Wahl des Rates und der Bezirksvertretung nur den Stimmzettel für das Gebiet(Wahlbezirk), in dem seine Wohnung liegt. In unserer Datenbank findet ihr die Kandidaten und Kandidatinnen der CDU, der FDP, der SPD, des Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, die in den einzelnen Wahlbezirken kandidieren.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Gemäß § 15 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) können beim Wahlleiter der Landeshauptstadt Düsseldorf bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, für die Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen Wahlvorschläge von politischen Parteien im Sinne des Art. 21 Grundgesetz (GG), Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Aufstellung der Kandidaten hat nach wahlrechtlichen Vorschriften zu erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die Auswahl der Bewerber nach demokratischen Grundsätzen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG durchgeführt wird.

Wir können euch also erst am 14.07.2009 endgültig mitteilen, welche Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten sich beworben haben; über die Zulassung der Kandidaten entscheidet der Kommunalwahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl also am 23.07.2009.

Februar 2012 März 2012
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